Am 19. Oktober wollen wir die ausgefallene KV-Wahl nachholen. Hier sind die wichtigsten Informationen:
Wählen dürfen alle evangelischen Gemeindeglieder, die am Wahltag entweder 14 Jahre alt und konfirmiert sind oder 16 Jahre alt sind. Außerdem muss man seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Wählbar sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Es wird eine allgemeine Briefwahl geben. Sie bekommen die Wahlunterlagen nach Hause und können sie entweder zur Wahl mitbringen oder uns per Post zuschicken.
Der Kirchenvorstand hat einen Vertrauensausschuss eingesetzt, um die Wahl zu organisieren. Alle Gemeindeglieder sind aufgerufen, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand zu benennen. Die Frist dafür läuft bis zum 7. Juni 2025.
Wenn eine bestimmte Anzahl von Gemeindegliedern eine Person schriftlich vorschlägt, muss diese in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Pfarramt.